Original-Unterschrift „Damas Auer“ des neuen Rosenwirtes Thomas Auer.
Transkription der Urkunde:
Actum Steinach am 3ten Dezember 1828
Dato schließt Thomas Peer, Müller hierorts, als Vertreter des Thomas Auer, derzeit Bierwirt in Matrei, in Beisein der Elisabeth Schafferer, Ehegattin des ebengenannten Auers, und in weiterer Gegenwart ihres Vaters Jakob Schafferer mit dem k. k. Posthalter Johann Paul Cammerlander folgende Kaufsabrede ab.
Kraft diesem überlässt Cammerlander dem genannten Thomas Auer die vorne unterm 27ten September 1828 an Josef Holzeisen verkaufte Rosenwirts-Behausung samt Garten, kurz wie es vorne aufgeführt erscheint. Ferners auch das Billard samt Queue und jene Inventurstücke, welche auch vorne aufgeführt stehen, noch überdies aber vier angestrichene einspannige Bettstätten und jene Kornkästen, welche im großen Gewölbe stehen.
Der Preis für alles dieses ist 2.200 Gulden Reichswährung.
Falls aber der Käufer das Billard mit den diesfälligen Gerechtigkeiten nicht übernehmen will, so steht es demselben frei, nach dem wirklichen Aufzug in einem Vierteljahr, darauf solches dem Cammerlander für 100 Gulden Reichswährung rückzulassen. Demnach würde also die Kaufsumme nur mehr in 2.100 Gulden Reichswährung bestehen.
Bedingnisse
1. Kann Käufer die Realität um Georgi des folgenden Jahrs 1829 beziehen, und geht von diesem Tag an Wag und Gefahr auf den Käufer.
2. Kann Verkäufer bis Georgi 1829 die Herbergszinsen selbst erholen.
3. Was nun die Bezahlung und Verzinsung anbetrifft, so wurde bedungen, dass am heutigen Tage 100 Gulden, dann auf Jakobi 1829: 1.000 Gulden bar zu bezahlen sind, ebenso hat Käufer von Georgi 1829 an ab 2.000 Gulden den Zins zu 4 Procento zu erlegen, wo sich von selbst versteht, dass ab 1.000 Gulden so auf Jakobi 1829 verfallen nur ein Viertel Zins erlegt werden darf. Was nun den noch verbleibenden Rest anbelangt, so kommt jährlich und zwar erstmals auf Georgi 1830: 200 Gulden ohne weiterer Aufkündung zu bezahlen (in gesetzlich kursierendem Geld).
4. Hat Käufer von Georgi 1829 an die Steuern und Wüstungen samt anderen Ablagen zu übernehmen, und zwar von welcher Zeit, wie sie sich herschreiben mögen, dagegen aber kann auch dieser das Guthaben wegen früher getragenen Militärlasten allein von Haus an sich ziehen.
5. Hat Verkäufer die Kaufsaufrichtungskosten allein zu zahlen. Ferners wird noch bedungen, dass Käufer auch diese Realität um Lichtmess 2ten Feber 1829 beziehen kann, hat aber dann auch von dort an die Lasten wie vorne aufgeführt zu tragen.
6. Gilt noch hierher der mit Josef Holzeisen unter 7) wegen dem Stadl und Stall gemachte Vertrag. Schließlich wird ein Reugeld von 300 fl. R.W. festgesetzt und der Verkäufer sichert dem Käufer bei jenen Stall und Stadl so er sich vorne unter 6) vorbehalten hat, im Verkaufungsfalle das Einstandsrecht um jenen Preis zu, welchen fremder Dritter geben würde.
Bei diesem allem hat es sein Verbleiben.
Dem folgen die Unterschriften mit dem Beisatze, dass jene Figuren /: Persohnen :/ am Haus angemalen bleiben müssen, welche derzeit ersichtlich sind.
Cammerlander, Verkäufer.
Thomas Peer
Jakob Schafferer
Alois Schuler, Zeuge.
Später nachgetragene Unterschriften:
Damas Auer
Franz Saxer als Zeuge
Obiger Auer zahlt in Raten auf Jakobi 1829 = 1100 fl.
1830 = 200 fl.
1831 = 200 fl.
1832 = 200 fl.
1833 = 200 fl.
1834 = 200 fl.
die schon erlegte Anzahlung 100 fl.
gesamt 2200 fl.
Schönes Bild!