Nicht so leicht war es aber für Frau Emma einen Ersatz zu finden und ihre bald fünfzehnjährige Tochter Marie trat unerschrocken in die Bresche. Doch wurde sie noch, als ein provisorischer Ersatz gefunden war, zum unerlässlichen Kochen lernen nach Salzburg ins Hotel Nelböck geschickt. Sie kam zurück mit vielen Erfahrungen und neuen Rezepten. Inzwischen hatte der Niederdorfer Bürger Wassermann in kluger Erkenntnis, was der Ortschaft mit so reichem Fremdenverkehr noch mangle, seinen Ältesten in die Hofkonditorei nach Karlsruhe gegeben, wo sich der geschickte, bescheidene, junge Mann so sehr das Vertrauen seines Prinzipals erwarb, dass ihm dieser — er war schon bejahrt und kinderlos — das Geschäft übertragen wollte.
Jedoch die Anhänglichkeit an Eltern und Heimat ließ den jungen Wassermann das glänzende Anerbieten ausschlagen… Als nach seiner Rückkehr im Dorfe eine Zuckerbäckerei aufgemacht wurde, war Marie entlastet. In der letzten Zeit hatte die Küche kaum mehr allen Anforderungen genügen können, der Herd wurde zu klein; für Kuchen und Bäckereien musste die Nacht herhalten. — Der jugendliche Zuckerbäcker schuf Wunder an Torten und Krapfen, gerade so wohlschmeckend, wie sie der „Schwarzadler“ geliefert hatte, aber viel kunstreicher und zierlicher. Marie hatte es nun leichter und ihm trug es den Titel: „Hofkonditor der Frau Emma“ ein, wie ihn von nun an die Fremdenkolonie von Niederdorf scherzhaft nannte. —
Also die Mutter brauchte sich nie mehr um die Küche zu kümmern, ebenso wenig gab Marie das Zepter aus der Hand, bis zum Jahre 1873, wo sie der Sternwirt von Bruneck, Eduard Toldt, als Gattin heimführte. Emmas Tochter wurde, wie leicht zu denken, eine vortreffliche Frau und Wirtin, die Ehe war eine glückliche. Was diese Marie im „goldenen Stern“ geleistet, darüber ließe sich wohl auch ein Buch schreiben, wie viele Bürgerstöchter sie im Kochen unterrichtet, Pustertaler Mädchen zu vorzüglichen Dienstboten herangebildet hat, ist noch immer in dankbarer Erinnerung.
Im Jahre 1895 verwitwet, ging sie nach dem Trauerjahr (noch immer eine stattliche Frau) mit Herrn Ferdinand Demetz aus Gröden eine zweite Ehe ein. Auch diesmal hatte sie ihren Schritt nicht zu bereuen; es war ihr an der Seite dieses vortrefflichen Mannes im schönen St. Ulrich das glücklichste Familienleben zuteil. Ferdinand Demetz da Furdenan, ein hervorragender Künstler in seinem Fach als Bildhauer und Altarbauer (und der edelste Charakter). Er wurde schon in seinem 28. Lebensjahre mit dem goldenen Verdienstkreuz dekoriert. In den Kirchen des ganzen Landes bewundert man seine Schöpfungen, auch außerhalb des Kontinentes sind Werke von ihm aufgestellt. Amerika und Australien nicht ausgeschlossen. Seine Heimatgemeinde hat ihm vieles zu verdanken, vor allem die Gründung einer Akademie; seine Genialität wurde bei Kunstausstellungen vielfach durch Zuerkennung des ersten Preises für gelieferte Arbeiten gewürdigt. Söhne und Enkel haben zumeist die Laufbahn des Vaters mit Erfolg beschritten.
Sein Ältester, Vinzenz Demetz, hat auch schon Statuen überallhin, selbst übers Meer gesandt. Seine Arbeiten stehen denen des Vaters nicht nach; er kann den vielen Aufträgen kaum genügen. Von St. Ulrich (in der Grödner Sprache „Ortisei“) wird erzählt, dass ein Johann Demetz „zu Schuaut“ im Jahre 1703 als erster auf den Einfall kam, aus dem Holze der Zirbelnusskiefer Bilderrahmen zu schnitzen, welche — obwohl plump und einfach — Abnehmer fanden. Martin und Dominik Vinazzer erkannten, dass hieraus dem armen Lande, wo der spärliche Roggen zum Lebensunterhalte nicht hinreicht, Weizen und Heidekorn aber der hohen Lage wegen nicht gedeihen, ein Erwerbszweig erstehen könnte.
Das Zirbelholz, welches — weich und fettig — sich leicht formen lässt, fand sich im Überflusse vor. Die Brüder Vinazzer, mit Scharfsinn und natürlicher Kunstfertigkeit begabt, versuchten sich nun an Figuren. Es gelang und sie fanden Nachahmer. Sie blieben aber dabei nicht stehen, sondern begaben sich nach Venedig, um Unterricht zu nehmen und kamen als Künstler zurück. Auf ihre Landsleute wirkte das gegebene Beispiel mächtig ein; alles begann in Zirbelholz zu schnitzen. Mit der neuen Tätigkeit erwachte in dem aufgeweckten Völklein ein eigener Geist der Industrie und Spekulation.
Während die Weiber daheim schnitzten, zogen die Männer auf Handelschaft aus. Den Verkehr unter fremden Nationen erleichterte ihnen ihre Sprache, die aus lateinischen, französischen, italienischen, spanischen und deutschen Wörtern zusammengesetzt scheint. Sie dehnten ihre Reisen weit über Europa aus — in fremde Erdteile. Die Fabrikanten daheim und die Kaufleute in der Fremde gewannen immer mehr Sicherheit, das Geld mehrte sich in den Kästen. Niemand klagte mehr über die Unfruchtbarkeit des Bodens, ließ er doch den herrlichen Baum gedeihen, der ihnen Arbeit und Wohlstand verschaffte.
Schon anfangs des vorigen Jahrhunderts hatten die Brüder Perathoner in Florenz, Neapel und Palermo ihre Warenhäuser. Die Gebrüder Insam besaßen solche in Venedig, Messina, Barcelona und Cadiz; in Lissabon die Welponer; in Philadelphia Josef und Anton Meingutscher; Gudauner in Leipzig und Runggaldier und Senoner in Nürnberg. Manchmal trafen alte Herren in Gröden ein, welche niemand kannte, doch sie wussten die Sprache des Tales zu reden; sie nannten ihre Namen und dann musste man ihnen glauben, dass sie nicht Spanier, Portugiesen oder Holländer seien, sondern dass sie in Gröden geboren wären und im Alter dem heißen Drange nachgegeben, im geliebten Heimatlande ihre Tage zu beschließen.
Und die Grödner schnitzten und schnitzten, hundert Jahre und darüber, eine Kiefer nach der anderen wurde gefällt, aber niemand dachte daran, den wohltätigen Baum nachzupflanzen und zu hegen, und endlich war die Axt an die letzte Kiefer gelegt. Nun mussten sie sich das Holz aus den anderen Tälern beschaffen und heute beginnt sie überall rar zu werden.
Unsere Marie, im März 1902 zum zweiten Male verwitwet, zog zu ihren Geschwistern nach Meran ins Hotel Emma, wo sie unter Gebet und Arbeit still fortlebte bis zum Jahre 1924. Am 6. März entschlief sie, tief betrauert, und wurde in Bruneck in der Toldtschen Gruft beigesetzt, Vom „goldenen Stern“ in Bruneck, einer der ältesten und berühmtesten Gaststätten des Pustertales, wäre noch manches zu erzählen. Die Toldt besaßen es schon im 18. Jahrhundert; vorher gehörte es einem Georg Gärtner.
Eduard Toldts Mutter war eine Edle von Steurer zu Riedburg, geboren 1781, gestorben an Altersschwäche im Jahre 1861. Selbe hatte zur Taufpatin die Erzherzogin Elisabeth, Tochter der großen Kaiserin Maria Theresia, und erhielt als Patengeschenk eine goldene Emailletaschenuhr, reich mit Brillanten besetzt, französischen Ursprungs, in der plumpen Erdäpfelform. (Liegt nicht der Gedanke nahe, Elisabeth habe sich dieselbe von ihrer Schwester Marie Antoinette besorgen lassen?)
In diesem hochinteressanten, historischen Gasthause — jetzt leider Kaserne — befanden sich uralte Dokumente und Schriften; ein besonders kurioses aus dem Jahre 1795, ein Regulativ für Gastwirte, welches die Höchstpreise und anderes folgenderweise regelt:
Ordnung.
Wellichermaßen auf gnädigen Befehl des Herrn N. u. N. fürstlichen Statthalter, Kanzler und Hofrath zu Brixen die Tabern Wirth zu Bruneck dies Siebzehnhundert und fünf und neunzigisten Jahr
mit Ausschenkung der Weine, abraithung der Mahlzeiten, Zehrungen, Füetterung, Stallmuth und anderen, ohne Staigerung oder Aufschlag sich verhalten und darwieder nit Schreitten sollen.
Wie zu vernemmen:
Abraithung der Mahlzeiten.
Eine gemaine Herren Mahlzeit an Fleischtägen……. 29 kr.
Und an Fasttagen………………. 39 kr.
Von andern gemainen Mahlzeiten aber, da nit mit Fisch oder
Wildpröth gespeist wird………….. 23 kr.
Ein Sämer oder Fuehrmann Mahl……….. 23 kr.
Ingleichen solle es auch mit Abraithung der Mahlzeiten von Handwerkszünften und Maister Mähleren gehalten werden.
Hochzeit- Mahlzeiten.
Zu einer firnemen Bürgers-Hochzeit……….. 36 kr.
Zu einer witteren………………. 32 kr.
Zu einer geringeren……………… 26 kr
Denen Frauen Perßohnen aber soll bey dergleichen Hochzeit-Mahlzeiten allwegen um 4 kr. weniger, und einer Jungfrauen um 6 kr.
weniger, als einer Mannsperßohn, zu anderen Mahlzeiten aber denen
Frauen und Jungfrauen um 2 kr. weniger geraithet werden. — Anbei denen Wirten insonderheit auferladen sein solle, die ankom wenden
Göste alsobalden zu befragen, ob Sye die Mahlzeiten nach dieser vorgeschriebenen Ordnung besser oder schlechter haben, und trattiert werden wollen: folgentes nach Ihrem Begehren und eingenommener
Mahlzeit die gebührende Abraithung zu thun und keineswegs zu
Klagen ursach zu gäben, desgleichen wird ihnen Wirthen eingebunden, an Fleischtägen (außer bey ansehnlichen Mahlzeiten) nit mit Fisch und
Fleisch zusammen zu traktieren, es werde dann Sach, dass solliches
durch firnemme Perßohnen aigentlich angefrimmt wurde, denen Wenigeren aber solliches zu thun ganz und gahr Bey sonderer Straff
verbotten sein solle.
Wein Tax.
Vernatscher oder Leittacher hörtwein, diese sollen aber vor dem
Ausschenken für solliche Erkendt, und nach Gestaltsame der Sachen
und derselben Güte allererst taxirt werden:
Ein Wiener Maaß gut gerecht und vergohrener Weiß oder Roth 20 kr.
Ein Schlechterer dito……………… 18 kr.
Ein gut gerechter Brixner vergohrener………. 14 kr.
Ein guter Welscher………………. 12 kr.
Füetterung u. Stallmueth.
Bey einem ganzen Metzen Fuetter sollen die Wirth nit mehrer
Gewing Haben als…………….. 17 kr.
Zwey Metzlen Fuetter…………….. 5 kr.
Ein ziemlicher Puschen Heu…………… 4 kr.
Stallmueth auf ein Tag u. Nacht, wann mit Haber gefüttert wird 12 kr.
Und auf eine Nacht allein……………. 6 kr.
Doch sollen die Wirth gut frisches Heu einzulegen sich befleißen, und das Vräßig und ungenüeßliche nit untermischen So wirdt denen
Wirth u. Gastgeber hiemit ernstlich verbothen, denen Inhaimische
Sommerszeiten über 10 uhr, und Winterszeiten über 9 Uhr zu Nachts
das zechen, ittem denen Hand- und Tagwerchern Bauersleuthen und
anderen Persohnen das unziemlich und Liederliche Spiehllen, auch
übriges Trinken, Gottslöstern, Iuchhezen, oder Schelten nit zu gestatten, auch keine argwohne göst Mann- oder Weibsperßohnen zu
behalten, und unterschlaipf zu göbn, sondern solliche der Oberkeit zur
abstraffung anzaigen sollen.
Weiters, sollen die Wirth und Gastgeber oder andere an Föst und
Feyertägen (außer fremden Raißenden) weder Brandt- noch anderen
Wein unter wehrenden Gottesdienst und Predig nit ausgeben oder
Trünken lassen, anbei denen Gösten Ihre Zöhrungen in Spezie und
nit per Pausch abraithen, und ohne ihr, der göst Wissen und Willen
keine Singer, Hosierer, oder Kurzweiller zu denen Tasten lassen, auch
sobald Fremde göst, oder Perßohnen ankommen, dieselbe anzuerinneren, keine verbothene Pichsen oder Waffen in dem fürstlichen Hochstift
zu Tragen oder zu Führen. Zumahlen Sye Göst dem Nachtschreiber
zur Ausschreibung Ihrer Tauf, und zu namen, und von
Wannen Sye sind anzuzaigen bei hocher Straff.
Infahl aber Sye Wirth solliche Ordnung vorgehaltenermaßen in
ein oder anderen übertrötten und deme nit Nachkommen würden, die
sollen der Gebühr nach gestraft werden.
Zu Urckundt dessen hat der hochedelgebohrn, hochgelehrte Herr
Christoph Älex von Klebelsberg zu Thumburg Hochfürstlich Brixnerischer Stadtrichter allda zu Bruneck und Richter in Antholz von amtswegen sain angebohrn adeliches Insiegl (jedoch in anderweg ohne
Schaden) hier fürgedruckt und Jedem Wirth und Gastgeber ein solltch
gleichlauthende Ordnung in Ihren Wirths Stuben, auf dass man diese
Füeglich leßen kenne, an ein Tafl aufzumachen, Behändigen laßen Ratificiert Laut gnädigen Hofraths Decret in dato Brixen den
24. Jänner 1795.
Ein anderes derartiges Dokument behandelt ein „Absolutorium über verrechnete Gelder des Religions Fonds pro 1789“, eigenhändig unterschrieben vom Kaiser Leopold II., und lautet:
Wir Leopold der Zweite von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, zu Jerusalem, Ungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Slavonien, Galizien und Lodomerien; Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, zu Lothringen, zu Steyer, zu Kärnten und zu Krain; Großherzog zu Toscana, Großfürst zu Siebenbürgen, Markgraf zu Mähren, Herzog zu Brabant, zu Limburg, zu Luzenburg und zu Geldern, zu Würtemberg, zu Ober- und Nieder-Schlesien, zu Mailand, zu Mantua, zu Parma, Placenz, Quastalla, Auschwitz und Zator. zu Calabrien, zu Bari, zu Montserat und Teschen, Fürst zu Schwaben und zu Charleville, gefürsteter Graf zu Habsburg, zu Flandern, zu Tirol, zu Hennegau, zu Kiburg, zu Görz und zu Gradiska, Markgraf des Hl. Römischen Reiches, zu Burgau, zu Ober- und Nieder-Lausnitz, zu Pont, Mousson und zu Nomeny, Graf zu Namur, zu Provinz, zu Vaudemont, zu Blankenberg, zu Zütphen, zu Saarwerden, zu Salm und zu Faltenstein, Herr auf der Windischen Mark und zu Mecheln
Bekennen hiemit für uns. Unsere Erben und Nachkommen, dass uns von unserm Hofrechenkammer Präsidenten und Rathen der Johann Georg v. Aperger, Zahlmeister und Willibald Kapfer, Kontrollor bei Unserm k. k. Cameral Zahlamte zu Innsbruck vom 1. November 1788 bis letzten Oktober 1789 richtig Religionsfonds Kasse Journalien abgeleget haben. Da nun in vorbesagter Zeit vermöge-des in Unserer Stiftungs und Städtischen Hofbuchhalterei verfassten hier angeschlossenen summarischen Ausweises der ganze Empfang eine Summe von Einer Million Neunmalhundert und Fünfzig Tausend, Vierhundert Vierzig ein Gulden 22 und 2/4 Kr. jeden Gulden zu 18 Batzen oder 60 kr. gerechnet, ausmachen ec. ec.
zuletzt die Unterschrift
Kaiserliches Siegel. Leopold II. Die Originale dieser zwei Urkunden befinden sich im Hotel Frau Emma, Meran.